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Der Bischof wird von der Synode gewählt, die vier Pröpste von der Versammlung der Synoden des jeweiligen Sprengels. Der Geschäftsführende Kirchenrat wird von der Kirchenleitung und dem Kollegium der Superintendenten auf acht Jahre gewählt und von der Kirchensynode bestätigt. Die fünf ehrenamtlichen Kirchenräte werden von der Kirchensynode auf acht Jahre gewählt. Über die Aufgaben der Kirchenleitung heißt es in der Grundordnung der Kirche knapp, aber klar: "die Kirchenleitung übt unter dem Vorsitz des Bischofs die Leitung und Verwaltung der Kirche aus." Foto: Sitz der Kirchenleitung in Hannover |
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Zur Kirchenleitung der Selbständigen Evangelisch-Lutherischen Kirche gehören zur Zeit 11 Personen. Das sind: Der Bischof der Kirche (Vorsitzender), die nebenamtlich tätigen vier Pröpste der Sprengel der Kirche, der hauptamtliche Geschäftsführende Kirchenrat und die fünf ehrenamtlich tätigen Kirchenräte/innen.














